Das Aufnahmeverfahren von Schülern -und Eltern-

Kindergartenkooperation

Die Waldorfschule hat eine Kooperationslehrerin, die die angemeldeten Kinder in ihren Kindergärten besucht. Eine enge Kooperation besteht mit dem Waldorfkindergarten Kirchheim, der in unmittelbarer Nähe der Schule liegt (ca. 5 Minuten Fußweg).

Auch mit dem Waldorfkindergarten Köngen wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.
Eine lockere Zusammenarbeit besteht auch mit dem Waldorfkindergarten Eckwälden und dem Freien Kindergarten Weilheim.
Grundsätzlich kann Ihr Kind aber in jedem Kindergarten besucht werden. Wenden Sie sich an das Schulbüro.

Kindergartenkooperation

Aufnahme von Schulanfängern

Das Aufnahmeverfahren besteht aus drei Einheiten (pädagogische, medizinische und soziale Betrachtung) und soll ein erstes intensives Kennenlernen von Eltern, Lehrern und Schülern ermöglichen.
Schulreife und Eignung des Kindes für eine Klasse von durchschnittlich 32 Schülern sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Schulzeit.
Der Aufnahmekreis besteht aus Pädagogen, der Schulärztin und Eltern unserer Schule.

Die Pädagogische Aufnahme

Während einer ca. 90-minütigen "Schulstunde" für 8 angemeldete Kinder schauen Pädagogen auf die Entwicklung erforderlicher Fähigkeiten für eine Einschulung. Die Kinder erleben so einen ersten kleinen Schulnachmittag.

Die Pädagogische Aufnahme

Die Medizinische Aufnahme

Hier geht es vor allem um die altersgerechte körperliche Entwicklung hinsichtlich der Schulreife. Ein Elterngespräch mit dem Schularzt ermöglicht ein Kennenlernen des Kindes in seinem bisherigen Entwicklungsgang.

Tor-zur-Schule Gespräch

Parallel zur pädagogischen Aufnahme des Kindes haben die Eltern die Möglichkeit, sich bezüglich des Konzepts, der Mitgliedschaft und des Schullebens durch Schuleltern und Pädagogen zu informieren und ihren Entschluss zu überdenken.
Im Anschluss daran erfolgt die Aufnahme durch die Verwaltung in der auch die Schulbeiträge geklärt werden.

Tor-zur-Schule Gespräch

Pädagogisches Wochenende

Um neuen und interessierten Schuleltern einen tieferen Einblick in die Waldorfpädagogik zu ermöglichen findet ein Pädagogischen Wochenende statt -siehe Termine-. Dabei sollte die Waldorfpädagogik verständlich und vielseitig dargestellt und zugleich erlebbar werden. Den Auftakt zu dieser Veranstaltung bildete ein einführender Vortrag am Freitagabend um 20.00 Uhr. Am Samstag beschäftigten wir uns von 9.00 bis ca 17.30 Uhr theoretisch, praktisch und künstlerisch mit dem Thema Waldorfpädagogik. Für Kinderbetreuung ist gesorgt.

Aufnahme in laufende Klassen

Wenn Sie an einer Aufnahme in laufende Klassen interessiert sind, wenden Sie sich zunächst an das Schulbüro. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen, auch über eventuelle Wartelisten und freie Plätze. Das weitere Aufnahmeverfahren wird individuell abgesprochen und beinhaltet die pädagogische und medizinische Wahrnehmung und Gespräche über die verschiedenen Aspekte der Waldorfschule. Unabhängig davon findet ein Finanzgespräch statt.

Schulbeiträge

Die Freien Waldorfschulen sind Schulen in freier Trägerschaft und werden nach dem Privatschulgesetz (PSchG) bezuschusst. Das Land Baden-Württemberg will nach der Novellierung des PSchG 80% und nach der Erfüllung verschiedener Kriterien sogar 90% der Kosten eines vergleichbaren Staatsschülers erstatten. Allerdings sind damit keinesfalls 80 – 90%, eher etwa 70% unserer Ausgaben gedeckt. Ohne den finanziellen Einsatz der Eltern ließe sich eine Waldorfschule nicht betreiben.

Die Finanzierung der Schule stützt sich bei uns auf 3 Säulen:

1. Das Schulgeld

Unser Motto lautet:
„Der Besuch unserer Schule soll nicht am Schulgeld scheitern".
Ihr Schulbeitrag richtet sich nach ihrem Einkommen. Sie zahlen für das erste Kind 5%, für das zweite Kind 2% und für jedes weitere Kind 1% ihres Familiennettoeinkommens.

2. Genossenschaftseinlage

Der Träger unsere Schule ist eine gemeinnützige Genossenschaft. Alle Eltern, Schüler und Mitarbeiter treten ihr bei und sind verpflichtet einen Geschäftsanteil von 306,78 Euro zu zeichnen. Damit gibt man der Schule ein zinsloses Darlehen. Verlässt man sie wieder, kann man auch aus der Genossenschaft austreten und erhält seinen Anteil nach der nächsten Generalversammlung wieder zurück.

3. Bauspende

In jetzt bald 30 Jahren Schulgeschichte, haben wir zwei Gebäude erstellt, die nun Eigentum der Genossenschaft sind. Im Herbst 2019 beginnen wir mit dem dritten Bauabschnitt. Die Schule erhält dadurch dringend notwendige Räume für den Unterricht, endlich eine eigene Turnhalle und noch fehlende Werkstätten. Dass sich alle an den Kosten sowohl für den Neubau als auch für den Erhalt der bestehenden Gebäude einsetzen müssen, liegt auf der Hand. Von Beginn an, galt der Beschluss, dass man bitte eine Bauspende in Höhe von 1% des Familienbruttoeinkommens leisten möge.